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Konkret geht es um ein Verfassungsgerichtsurteil von 2005, in dem es um die "Junge Freiheit" ging, und in dem steht, dass sie über verdächtigte Organisationen so berichten müssen, dass auch einem flüchtigen Leser klar ist, dass es sich nur um Verdachtsfälle und nicht um eine erwiesermaßen verfassungsfeindliche Organisation handelt. (Danke, Armin)