Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nun kann man auf sowas souverän reagieren und es ignorieren. Wenn das eh offensichtlich falsch ist, wie die Richter ja anscheinend finden, dann lasst die doch kläffen.
Oder man kann etwas weniger souverän aber noch zivilisiert reagieren und da einen Leserbrief hinschreiben, der das Mißverständnis aufklärt.
Oder man kann noch unsouveräner reagieren und eine Gegendarstellung einfordern. Das überschreitet aber schon die Schwelle, bei der das eigene Anliegen Schaden nimmt, weil man so unsouverän aussieht, und am Ende die Gegenseite besser dastehen könnte.
Oder man kann die ganz große juristische Keule rausholen und ohne Versuch einer Klärung direkt eine Verleumdungsklage lostreten und der Gegenseite 12000 Euro reinwürgen. Laut Indymedia soll letzteres in diesem Fall passiert sein. Wenn das so ist, hat sich das OLG Düsseldorf m.E. keinen Gefallen getan. Ein Oberlandesgericht ist kein Stammtisch, keine private Grillparty, sondern ein hohes Organ der Rechtspflege. Es darf keinesfalls den Eindruck erwecken, nicht kritikfähig zu sein, und auf Kritik, selbst auf überzogene und ungerechte Kritik, nicht mit dem Holzhammer reagieren. Hoffentlich überlegen es sich die Herren Richter noch einmal und nehmen den Strafbefehl zurück. Wir sind hier in Deutschland, nicht in Russland.