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»Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen«, zitiert die ARD aus der vorgesehenen Erweiterung.Der zuständige Bundesminister, das ist Herr Schäuble. Wenn der also findet (er muss nichts begründen und das muss auch nicht auf rationalen Fakten basieren), dass es die Bundeswehr braucht, dann kann er sie einsetzen. Und wir reden hier nicht vom Deich-Flicken oder vom Leichenbergen nach einer Flut!
Es kommt weder darauf an, wie sicher sich der Minister ist, noch ob er meint, das Unglück werde sich aus einer ihm unverständlichen Demonstration gegen ein politisches Top-Ereignis entwickeln, ob der Unglücksfall das Leben von Menschen bedroht, oder wie viele Menschen er durch den Einsatz militärischer Mittel gefährdet. Es kommt auch nicht darauf an, ob er schwere Maschinengewehre, Raketen oder Sprengkörper einsetzen lässt, Panzer oder Tornados, und ob der Einsatz dieser Mittel - der zwar nicht direkt gegen Unbeteiligte gerichtet sein darf - aber nach ihrer Art mit großer Sicherheit auch unbeteiligte Bürger töten wird.Das ist der eigentliche Trick des Vorschlags: Während die Polizei an das Polizeirecht gebunden ist, das exakt bestimmt, welche Mittel die Polizei einsetzen und wann sie von der Schusswaffe als letztes Mittel Gebrauch machen darf, gibt es solche Bestimmungen für die Bundeswehr im Inland nicht. Der Minister war schon erstaunt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Luftsicherheit die Möglichkeit offen ließ, dass er nach einem Abschuss eines Passagierflugzeugs wegen Totschlags vor einem Schwurgericht landen könnte.