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Mittlerweile liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts vor, in dem es unter anderem heißt, die Strafzumessung sei "in dieser Höhe unbedingt erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte … nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden.Keine positive Sozialprognose? Oh Mann. Für mich als Laie liest sich das wie eine Breitseite in die Fresse. Als habe der Richter sorgfältig die schärfste Beschimpfung zurecht geklaubt, die er als Richter in ein Urteil packen kann, ohne sich oder das Urteil unnötig angreifbar zu machen.