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Deutschland darf Daten von EU-Bürgern aus dem Ausländerzentralregister nicht länger zur Fahndung nach Kriminellen oder für statistische Zwecke verwenden. Eine solche Nutzung verstoße gegen das EU-Recht, urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Die zentrale Speicherung und Verarbeitung solcher Angaben sei nur insofern legitim, als sie der Durchsetzung des Aufenthaltsrechts diene.Aber bei Nicht-EU-Bürgern, da ist das was GANZ anderes, die können wir ruhig weiter mit Füssen treten. Na immerhin. Man muss ja froh sein, dass die EU-Gerichte langsam ein bisschen Rückgrat zeigen. (Danke, Oliver)