Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Zudem soll dem Bericht zufolge ein Zugriff auf Computer künftig auch dann erlaubt sein, wenn von der Maßnahme auch unverdächtige Personen betroffen sind.Hand hoch, wer DAS kommen sah!
Außer der umstrittenen Online-Durchsuchung enthält der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes laut der Zeitung unter anderem auch extrem ausgeweitete Möglichkeiten zur Erhebung personenbezogener Daten und für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.Na sowas, nachrichtendienstliche Mittel. Völlig überraschend!1!! Damit konnte niemand rechnen jetzt.
Auch der Personenkreis, auf den das BKA seine Ermittlungen ausweiten kann, ist dem Bericht zufolge in dem Gesetzesentwurf deutlich weiter gefasst als bislang. So sollen die Ermittler künftig nicht nur von Terrorverdächtigen Daten erheben dürfen, sondern auch von "Kontakt- und Begleitpersonen", derer sich potentielle Täter "zur Begehung der Straftat bedienen könnten".Auf Deutsch: alle Taxifahrer. Busfahrer. Ein potentieller Terrorist könnte ja auch ein Auto mit Pistole kapern, d.h. alle Autofahrer müssen überwacht werden. "Höchstens 10 Fälle pro Jahr", nee klar. "Nur gegen hochgefährliche Topterroristen", das kann ich deutlich sehen, ja.
Oh, übrigens: die selben alten Tricks wie anno dazumal:
Erst wenn nach maximal drei Tagen keine richterliche Bestätigung vorliegt, muss die Maßnahme abgebrochen werden. Ungeregelt bleibt aber, ob die innerhalb dieser Frist sichergestellten Daten anschließend vernichtet werden müssen.