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So pochen der Rechts- und der Innenausschuss etwa auf die Ausdehnung der Verpflichtung von TK-Anbietern zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von sechs auf zwölf Monate. Ferner soll ihrer Ansicht nach der Katalog der Straftaten, bei dem die Sicherheitsbehörde die Telekommunikation überwachen dürfen, umfassend um Delikte etwa nach dem Vereinsgesetz, dem Grundstoffüberwachungsgesetz, zusätzliche Sexualvergehen oder schweren Diebstahl erweitert werden.Unglaublich. Vereinsrecht?! Soll das ein Witz sein?!?Der Innenausschuss will zudem im Rahmen des Gesetzes eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen schaffen.