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Das neue Recht betrifft nicht allein den Staat, sondern letztlich jeden, der mit privaten Daten hantiert. Beispielsweise muss sich demnach ein Angestellter darauf verlassen dürfen, dass der Rechner an seinem Arbeitsplatz für sich behält, was der Benutzer privates auf ihm speichert. Und dass auch nicht bekannt wird, wem er mailt oder welche Seiten er ansurft. Schon ein fremdes Programm ohne dessen Zustimmung darauf zu installieren, tangiert das neue Grundrecht, da dadurch die Integrität des Systems verletzt wird. Gut möglich, dass diese Forderung auch im Privatrecht verankert werden muss. Auch der Staat könnte demnach in der Pflicht sein, diesen Schutz gesetzlich sicherzustellen. Wie auch immer.Ich bin verhalten optimistisch.