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Der BGH erklärte jetzt dazu: "Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann (…) nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte." Zugleich äußerte der 3. Strafsenat "nachhaltige Zweifel" daran, ob sich "die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben".Ich frage mich ja, was die Harms noch alles verkacken muss, bis die mal von ihrem Posten entfernt wird.