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Für männliche Polizeibewerber verlangt die Dienstvorschrift: "Wenigstens ein Hoden soll hormonell funktionstüchtig sein."Nein, nein, die meinen das völlig ernst.
Ist das nicht der Fall, fürchtet die Polizeiführung gefährliche Stimmungsschwankungen aufgrund ungesicherter Hormonzufuhr. Und eine stetige Versorgung mit lindernden Präparaten könne man leider nicht sicherstellen, argumentiert das Land Hessen in einem Schriftsatz. Das ist aber nicht der einzige Grund für die Ablehnung. Störend für Gefechte mit Demonstranten sei auch die Penisprothese, heißt es. Bei "körperlichen Auseinandersetzungen [] in vorderster Front" bestehe ein höheres Risiko für ein Genitaltrauma.