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Ich sollte vielleicht ein paar Details zitieren (Hervorhebungen von mir), damit ihr mir glaubt, daß das dringend ist:
Eine amtliche Baugleichheitserklärung würde die Überprüfung von jedes einzelnen Gerätes durch die PTB erforderlich machen. Dies wäre sehr aufwändig und mit hohen Kosten verbunden, die den Einsatz von Wahlgeräten unrentabel machen dürfte.Und dann das hier:Durch eine nach §2 Abs. 6 der Bundeswahlgeräteverordnung vorgeschriebene, auf der Rückseite des Geräts aufgeklebte Baugleicheitserklärung versichert der Hersteller, dass das Gerät baugleich zu dem angegebenen zugelassenen Baumuster ist.
Die Anforderungen gliedern sich in konstruktionstechnische, funktionale und einige ergonomische Anforderungen. Anforderungen bezüglich der Sicherheit sind implizit ebenfalls enthalten.
Falls das Softwareprogramm des Wahlgerätes durch ein manipuliertes ersetzt werden sollte, dann müsste dieses manipulierte Softwareprogramm die Funktionstests vor der Wahl bestehen. Es müsste sich also größtenteils wie das korrekte Softwareprogramm verhalten. Ausserdem müsste es mit der Hardware der Wahlgeräte zusammenarbeiten, da sonst Tasten, Displays usw. nicht funktionieren würden. Es erscheint deshalb unrealistisch, das Softwareprogramm komplett neu zu schreiben; eher ist eine Modifikation des bestehenden Softwareprogramms denkbar. Um das bestehende Softwareprogramm modifizieren zu können, müsste der Quellcode verfügbar sein. Dieser liegt nur beim Hersteller Nedap sowie beim Prüflaboratorium in der PTB vor. Beide Stellen sind durch standardmäßige Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Virenschutz, Rechtevergabe und Zugangskontrollen vor dem Eindringen unbefugter Dritter geschützt.Kann man sich gar nicht ausdenken, so viel Inkompetenz auf einmal.