Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Da ist wohl auch der Richter einmal zu häufig genervt worden. OK, damit gilt ab jetzt: Daten der Spammer aufnehmen. Muhahahaha.
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandling festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern der Antragsgegnerin, zu unterlassen, den Kläger unaufgefordert unter seiner Rufnummer [zensiert] telefonisch zu kontaktieren, um mit ihm eine Befragung durchzuführen, beispielsweise über das Thema "Nahverkehrsunternehmen".
- Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
- Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,00 Euro und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils einzutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.