Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Laut Beschluss sollen die Anbieter von Tele- und Mediendiensten nicht nur verpflichtet werden, "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" Auskunft über Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu geben.Geistiges Eigentum gleichberechtigt mit dem Verfassungsschutz! Und wieso darf der Bundesnachrichtendienst eigentlich an die Daten ran? Ist das nicht unser Auslandsgeheimdienst?!