[l]Abgehörte Selbstgespräche gelten als verletzte Privatsphäre, sind daher nicht zulässig und vor Gericht nicht als Beweis verwertbar. Das Bemerkenswerte daran ist in meinen Augen, daß der Grundsatz "das Abhören war illegal, also ist es nicht als Beweis zulässig" bisher nicht gilt. Da sind sich dann zwar vor Gericht alle einig, daß das nicht toll war, und der Angeklagte kann eine Gegenklage gegen die Abhörer einreichen, aber als Beweis kann das trotzdem verwendet werden. (Ich hoffe, ich hab jetzt gerade keinen groben Mist erzähl :-) Mich wird sicher gleich ein Jurist korrigieren, wenn dem so ist) (Danke, Daniel)