Fefes Blog
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Sat Aug 27 2005
[l]
Gängige Praxis bei der Polizei?
Um einen Zeugen zu schützen, wurden Akten vor der Übergang an das Gericht frisiert; aus "namentlich bekannter Zeuge" wurde ein anonymer Hinweisgeber.
So hat die Verteidigung natürlich keine Möglichkeit, den Zeugen zu befragen.
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