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Im sogenannten Reprobel-Verfahren, in dem unter anderem über die Ausschüttungspraxis von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort verhandelt wurde, hat der EuGH entschieden, dass Verlage an den Ausschüttungen nicht beteiligt werden können. Der Grund: Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc (2001/29/EG).Und weil die Verleger keine Argument auf ihrer Seite haben, kommen sie jetzt halt mit Tradition. Ich bin ja für: Abwickeln, alle. Verlage braucht man heutzutage nicht mehr. (Danke, Hanno)