Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, aufgegeben, die Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen. Ein entsprechender Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat damit Erfolg.Ministerien machen offen Wahlwerbung gegen legale Parteien? Und da braucht es das Verfassungsgericht, um das zu unterbinden?!