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A Sheffield student can be extradited to the US to face copyright infringement allegations, a judge has ruled.
Das hat sogar ein Richter so beschlossen. Unglaublich. Wie können das überhaupt nur in Erwägung ziehen, die Briten!? Bei uns stand ja auch mal eine Weile im Grundgesetz, dass wir grundsätzlich keine deutschen Staatsbürger an das Ausland ausliefern. Aber das war dann irgendwann nicht mehr modern und wir haben den Europäischen Haftbefehl eingeführt. Solange da rechtstaatliche Grundsätze gewahrt sind! Und das ist ja in den USA eindeutig der Fall. Da geht es immer nach den uramerikanischen Grundsätzen Justice und Honor zu.
This month I watched proceedings in Westminster magistrates' court as Jacek Jaskolski, a disabled 58-year-old science teacher, fought an EAW issued against him by his native Poland. Jaskolski – also the primary carer for his disabled wife – has been in the UK since 2004. His crime? Ten years ago, when he still lived in Poland, Jaskolski went over his bank overdraft limit.
Ja, ihr habt das richtig gelesen, der wurde nach Polen ausgeliefert, weil er dort vor zehn Jahren sein Konto überzogen hat.In 2008 a Polish man was extradited for theft of a dessert from a restaurant, using a European arrest warrant containing a list of the ingredients.
So sieht das nämlich aus! Un-glaub-liche Zustände.Aber wartet, wird noch heftiger: Es gibt da nämlich auch noch einen Europäischen Durchsuchungsbeschluss. Ja! Ein Land kann die Polizei in einem anderen Land benutzen, um dort Durchsuchungen und Beschlagnahmen durchführen zu lassen. Wie krass ist DAS denn bitte? Da ist ja Willkür Tür und Tor geöffnet! Ich denke mal, sobald das jemand merkt, dass es das gibt, ist das auch schon auf dem Weg nach Karlsruhe, das geht ja mal GAR nicht.
Und wißt ihr was? Die sind in der EU! DIE! Sind in der EU!! Und wir haben einen Europäischen Haftbefehl!
Johannes Masing vertrat Brigitte Zypries 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht, als die Justizministerin mit ihrer verfassungswidrigen Umsetzung des Europäischen Haftbefehls gestoppt wurde.Au weia. Ich schließe mich da den Befürchtungen des Artikels voll und ganz an:
Dass Masing die grundlegenden Nichtverträglichkeit der von Zypries angestrebten Regelung mit rechtsstaatlichen Prinzipien offenbar nicht erkannte, lässt für die Rechtsprechung in den Bereichen, für die er demnächst zuständig sein wird (darunter Datenschutz und Medienrecht), nicht unbedingt eine Stärkung von Bürgerrechten erwarten.Meine Güte. Ich bin ja auch dafür, dass die Parteien Kandidaten vorschlagen. Solange dann garantiert keiner von denen genommen wird. Die schicken da ja immer Leute hin, dass es einem Angst und Bange wird.
Dreier gilt laut SPIEGEL eher als Pragmatiker. Er hält es beispielsweise für denkbar, den Würdeschutz verschiedener Menschen gegeneinander abzuwägen — etwa wenn es darum geht, mit der Folter eines Bombenlegers viele Unschuldige zu retten.Und weil einer alleine noch nicht viel ausrichten kann, setzen sie ihm gleich noch so einen Hardliner zur Seite:
Außerdem soll der Freiburger Staats- und Verwaltungsrechtler Johannes Masing in den Ersten Senat einziehen. Masing wurde als Prozessvertreter der Bundesregierung im BVG-Verfahren zum Europäischen Haftbefehl bekannt.Und wer jetzt denkt, solche Kandidaten können nur auf dem Mist der CDU wachsen, der sieht sich mal wieder getäuscht:
Beide Kandidaten wurden von einer SPD-Troika nominiert, bestehend aus Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Fraktionschef Peter Struck sowie dem Bremer Bürgermeister Jens Börnsen.Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten!
Interessant ist, dass Norwegen die Terrorliste seit einer Weile nicht mehr anwendet. Wenn die nicht vom Europäischen Haftbefehl betroffen wären, käme das als Auswanderungsland echt in Frage.