Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Aber Obacht! Nicht verwechseln mit "Polizei filmt Teilnehmer auf Demo". Das ist selbstverständlich keine Verletzung von irgendwas. Wo kämen wir da hin! Quod licet Jovi, non licet bovi!
Denn was zwischen Polizisten und einer von ihnen überprüften Person gesprochen werde, sei „nicht öffentlich“, selbst wenn mehrere Menschen um die Beteiligten herumstünden, so der Richter in seiner Begründung.Immerhin ist das eine geringere Strafe als die Vorinstanz verhängt hatte. Die wollte noch 3600 Euro Strafe haben. Das LG hat jetzt nur noch eine Strafe von 1000 Euro verhängt, und auch nur falls sich die Studentin innerhalb eines Jahres nochmal strafbar macht. (Danke, Johannes)