Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
An der Stelle sei auch nochmal an diesen und diesen Rant im Blog erinnert, die ich rückblickend nur als prophetisch bezeichnen kann.
Übrigens habe ich gerade ein vergleichbares Problem mit Spotify. Die haben nämlich einfach alle Alternativlos-Folgen in ihr Programm aufgenommen, ohne dass wir ihnen das erlaubt hätten. Und ihr werdet nicht glauben, was die mir jetzt sagen, nachdem ich sie über ihr strafbares Verhalten in Kenntnis gesetzt habe: Sie wollten gerne, dass ich für sie unbezahlt die Arbeit des Ausfüllens eines Webformulars in ihrer Gammel-IT übernehme. Denn, Zitat,
ohne das offizielle Formular können wir den Prozess leider nicht lostreten.Muss man wissen. So eine Straftat geht ja erst dann richtig los, wenn das Opfer noch beim Täter das Webformular ausfüllt. Vorher ist der Täter gar nicht wirklich der Täter.
Ich bin mal gespannt, ob der Richter das auch so sehen wird.
Und insgeheim hoffe ich ja, dass der Richter das auch so sieht. Denn dann fällt Google ja auch nicht mehr unter das Leistungsschutzrecht. Immerhin haben die ein Webformular, das die Verlage noch nicht ausgefüllt haben. Und die ganzen Bittorrent-Raubmordkopierer können auch nicht mehr belangt werden, wenn sie sich bloß irgendwo ein Webformular einrichten. Bei Google Docs zum Beispiel!1!! Full Circle!
Das wäre ein Preis, den ich zu zahlen bereit wäre, um die Urheberrechts-Abmahnindustrie kaputtzumachen.
Das Webformular verlangt übrigens, dass man erstmal den Client installiert. Ja nee, klar.
Ich frage mich ja so ein bisschen, wie entspannt Spotify damit umginge, wenn ich einfach ihren Content irgendwo kommerziell ausschlachten würde, und ihnen dann sagen würde, ich kann den Prozess erst lostreten, wenn sie mein Webformular ausgefüllt haben. Und das Webformular erfordert dann die Installation von einer schönen Ransomware oder so.