Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ein Mann hob dazu den rechten Arm, winkte damit und deutete ein Hitlerbärtchen an.Also SO einen klaren Fall von Nicht-Volksverhetzung hatten wir ja wohl schon LANGE nicht mehr!
Laut Staatsanwaltschaft hat das Rufen der Parolen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Nach Abschluss der Ermittlungen gebe es keine zweifelsfreien Rückschlüsse darauf, dass sich die Personen aggressiv, missachtend oder feindlich gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen verhalten würden. Dies wäre aber Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung.Aber natürlich nicht, mein Herr! Die wollten bloß spielen!
Der Staatsanwalt erklärt dazu:
"Es reicht nicht aus, allein die Parole 'Ausländer raus' zu rufen, sondern es sind besondere Umstände dafür erforderlich", sagt der Flensburger Oberstaatsanwalt Thorkild Petersen Thrö zu dem eingestellten Verfahren: "Wenn so etwas im Rahmen eines rechten Aufmarsches geäußert wird, mit klassischen Hitlergruß verbunden, dann könnte man davon ausgehen, dass das dann volksverhetzend ist."Parole? Check. Hitlergruß? Check. Aufmarsch? Aufmarsch! *stirnklatsch* DAS fehlte!
Ja klar, wenn das Nazis auf einem Naziaufmarsch machen, dann kann man davon ausgehen, dass das Nazi-Volksverhetzung war. Aber hier? Ein paar unbescholtene Biodeutsche? Da fehlte der *akteumblätter* Aufmarsch!!
Das kann ja wohl jeder sofort sehen!1!!
Gehen Sie weiter, gibt nichts zu sehen hier. (Danke, Franz)