Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Fotos und Videos mit Fototapeten im Hintergrund wurden einigen Menschen zum Verhängnis. Der BGH wies Schadensersatzforderungen des Tapetenfotografen zurück. […]Die Entscheidung gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzung der Tapeten in Fotos und Videos. Das Gericht entschied auch, dass der Fotograf durch sein Verhalten auf das Recht verzichtet hat, bei der Verwendung der Tapeten namentlich genannt zu werden.