Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Hier meint ein Fachanwalt: Ja. Aber Achtung: Die Partei, nicht notwendigerweise auch einzelne Mitglieder. Und man muss das inhaltlich begründen können, z.B. per Verweis auf die Einstufungen durch Verfassungsschutzbehörden oder so.