[l] Ein Leser schreibt mir noch einen weiteren Grund für die Neuwahlen erst im März: Am 1. Januar tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft, das u.a. die Aufbewahrungsfristen für Cum-Ex-Akten von 10 auf 8 Jahre reduziert.
Der Leser setzt Cum-Ex-Olaf daher in eine Linie mit Netanjahu, Trump und Berlusconi, wenn es darum geht, das Amt auszunutzen, um sich selbst vor Strafverfolgung zu bewahren.