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Von diesem 1. November an können volljährige Personen (ab 18 Jahren) nach dem neuen deutschen Selbstbestimmungsgesetz ihren Namen und ihr Geschlecht in amtlichen Unterlagen ändern oder die Geschlechtsmarkierung ganz streichen lassen. Auch der Vorname kann problemlos der Geschlechtsidentität entsprechend angepasst werden. Zwischen der Antragstellung und der Abgabe der persönlichen Erklärung müssen drei Monate vergehen. Die bislang vorgeschriebenen psychiatrischen Gutachten und gerichtlichen Anhörungen entfallen.