Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die BAföG-Berechnung habe in dem fraglichen Zeitraum 2014/2015 nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Richterinnen und Richter machen in ihrem Beschluss ganz grundsätzliche Aussagen zur finanziellen Förderung von Studierenden: Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass der Staat ihnen finanziell ein Studium ermöglicht.Sagten wir gleichberechtigte Teilhabe? Wir meinten: Irgendjemand muss ja in der Mensa den Boden schrubben!1!!Es gibt also kein Grundrecht auf BAföG, das sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitet. Weder aus der Menschenwürde noch aus dem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am staatlichen Studienangebot und auch nicht aus dem Sozialstaatsprinzip folge ein finanzieller Leistungsanspruch gegen den Staat.
Update: Damit wäre dann auch geklärt, wo FDP und CDU Sozialleistungen kürzen können, ohne Ärger mit dem Verfassungsgericht zu riskieren!