Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Genau wie bei den ganzen Polizeigesetzen verspricht man uns vorher, dass das bloß in absoluten Ausnahmefällen und gegen schwerste Schwerkriminelle eingesetzt werden darf. Und dann, zwei Wochen später, verfolgen sie damit Urheberrechtsverletzungen und Steuerhinterzieher.Zwei Wochen war konservativ geschätzt. Netzpolitik.org dazu:
Justizminister Marco Buschmann will umfassend Auskunftsansprüche ausweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, Messenger und private Inhalte.Ach. Ach was.
Nur Nixon konnte nach China gehen.
Nur die Grünen konnten einen Angriffskrieg führen.
Nur die FDP konnte die Vorratsdatenspeicherung einführen.
Findet ihr zu krass, die Formulierung? Dann guckt mal, wie es weitergeht:
Der zitierte Paragraf regelt die Schadensersatzpflicht, wenn jemand „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen“ verletzt. Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“.
Update: Zum Vergleich: Die FDP über den Koalitionsvertrag:
„Wir haben bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland abschaffen werden“
Aber was schert uns schon der Scheiß, den wir gesagt haben, als wir in der Opposition waren!1!! Das wusste schon der alte Müntefering.