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Begründung:
Bei der Anzeige stützt man sich demnach auf die Tatsache, dass der Wert der deutschen Waffenexporte nach Israel im Jahr 2023 von 326,5 Millionen Euro zehnmal so hoch sei wie im Jahr 2022. Aus Deutschland importierte Waffen machten 28 Prozent der israelischen Rüstungsimporte aus.Nicht völlig von der Hand zu weisen, oder?
Genehmigte Rüstungsgüter aus der BRD umfassen unter anderem 10.000 Schuss 120-Millimeter Panzermunition.D.h. nicht nur ein paar Daimler-Militärfahrzeuge, auch richtig Waffen.
Diese Art von Anzeigen landen beim Generalbundesanwalt, der dann prüfen muss, ob es einen Anfangsverdacht gibt, bevor er die Ermittlungen ablehnt. Diesen Schritt (die Prüfung) zumindest kann er sich in diesem Fall sparen, denn:
Dass im Fall des israelischen Kriegs gegen den Gazastreifen »plausible Ansatzpunkte« für eine »genozidale Absicht« vorlägen, habe der Internationale Strafgerichtshof, mit seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 bestätigt.Da bin ich ja mal gespannt, wie sie das begründen werden, diese Strafanzeige nicht zu bearbeiten. (Danke, Annika)