Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Also mal rein hypothetisch gesprochen jetzt!1!!
Nun, damit hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages beschäftigt und sie kommen zu folgendem Schluss:
Im Ergebnis zeigt sich, dass aus US-amerikanischer Perspektive die Anwendung dieser Herausgabeverpflichtungen grundsätzlich davon abhängt, ob die verlangten Daten und Informationen unter der Kontrolle der jeweils verpflichteten US-amerikanischen Unternehmen stehen – unabhängig vom Standort der Daten bzw. der Server. Das Ausmaß und die Form der Kontrolle unterliegt der Prüfung im Einzelfall. Aus europäischer Perspektive wird eine mögliche extraterritoriale Ausübung der US-amerikanischen Vorschriften zwar problematisiert, allerdings nicht grundsätzlich für unzulässig gehalten.Wenn sich also, sagen wir mal, Amazon weigert, Daten über deine Firma rauszurücken, dann haben sie keinerlei Rückhalt von der EU zu erwarten. Die EU steht dann daneben und sagt "Oh Dear!"