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Begründung:
Zwar dürften Mitgliedsstaaten wohl eng gefasste Maßnahmen ergreifen, "um die öffentliche Ordnung, den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die öffentliche Sicherheit oder den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten". Aber: Ein Mitgliedsstaat dürfe einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land keine "generell-abstrakten Verpflichtungen auferlegen". Österreich greife mit dem Gesetz in die Regelungskompetenzen von Irland ein. Durch das Vorgehen werde "das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten untergraben und gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verstoßen".