Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrigFalls ihr, wie ich, gar nicht mitgekriegt hattet, dass das eine offene Frage war: Bittesehr.
Im angelsächsischen Sprachraum nennt man das Double Jeopardy (und die Briten waren mal wieder Vorreiter und haben das als erstes abgeschafft). Das übergreifende Prinzip heißt Ne bis in idem.