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Grundsätzlich ist Großbritannien trotz EU-Austritt an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden. Dort sieht Art. 6 EMRK ein Recht auf ein faires Verfahren vor. Prozessual gibt es die Möglichkeit einer Individualbeschwerde und sogar einstweiliger Maßnahmen. Mit letzterem könnte Craig Murray wohl eine schnelle und unabhängige Entscheidung kriegen, um seine Verfahrensrechte einzufordern. Problem ist nur, wie viel Entscheidungsspielraum der Gerichtshof den Staaten gibt (da habe ich aktuell kein Detailwissen). Eine Individualbeschwerde hingegen würde Jahre benötigen, da zuerst britische Gerichte aller Instanzen entscheiden müssten.Im Ergebnis ist Großbritannien auf internationaler Ebene noch an Menschenrechte gebunden, aber wie effektiv diese einklagbar sind im aktuell Zeitpunkt und vor dem Hintergrund des Ermessensspielraums, der Staaten in der Terrorismusbekämpfung zugebilligt wird, erscheint fraglich. Zumindest offensichtlich nicht vorhandene Verfahrensgarantien (zB Recht auf Anwalt) könnten über diesen Weg aber schon eingefordert werden.