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Jetzt so: Übergangsregelung tritt in Kraft:
Die Novellierung ermöglicht, dass innerhalb eines Übergangszeitraums Stromerzeugungsanlagen von 135 bis 950 Kilowatt schon vorläufig ans Netz angeschlossen werden dürfen, auch ohne alle notwendigen Nachweise eingereicht zu haben“, erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf AnfrageAb und zu bewegt sich doch etwas in diesem Land! (Danke, Peter)