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Die Revision der Beklagten hat hingegen Erfolg. Das Berufungsgericht hätte den Zugang der Klägerin zu den übrigen Unterlagen nicht ohne vorherige weitere Sachaufklärung mit der Begründung gewähren dürfen, die Beklagte habe deren fortbestehende materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit nicht ausreichend dargelegt.Eigentlich war die Idee, dass man nicht einfach "geheim" draufschreibt, und dann ist das für immer weggesperrt. Nach 30 Jahren sollte das automatisch befreit sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist nochmal um 30 Jahre verlängert werden. Das war der Deal. (Unter uns: Den finde ich schon nicht akzeptabel)
Und jetzt haben wir eine Lage, in der die nicht nur nach 60 Jahren immer noch Dinge geheimhalten, sondern auch in diesem Urteil ernsthaft argumentieren, dass die Forderung nach einer Begründung für die Verlängerung nicht nötig ist.
Unfassbar. Ein Skandal, wenn ihr mich fragt.
Update: Schenkelklopfer am Rande: Hier ist eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Frage der Geheimhaltung von amtlichen Unterlagen. Die Namen der Autoren sind geschwärzt. *badumm tsss*