Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Von dem Recyclinghof wollten sie, dass man da nur als Einwohner der Kommune seinen Müll abgeben kann.
Also haben sie ein IT-System gebaut. Da kann man eine "BadenCard" bestellen und jährlich Abogebühren zahlen (klar, so eine IT-Infrastruktur kostet Geld!!1!).
Das ist jetzt alles nicht weiter vom Hocker hauend, würde man denken, bis man die Details liest. Der Datenreichtum war nicht etwa die Datei der Abonnenten dort. Nein. Der Datenreichtum war eine Datenbank mit den Daten aller Einwohner.
Sie hießt "meldeamt.dbf".
Warte mal, dbf? Ist das nicht … D-Base? Aus den 1980ern? MS-DOS? Ja, genau!
Oh und die Datei war tagesaktuell, wird also offensichtlich automatisiert dort hochgeladen.
Was macht man, wenn man sowas findet? Man teilt es dem zuständigen Datenschutzbeauftragten mit. Was macht der damit? Na nix! Denn:
Auch auf die Frage, welche Konsequenzen die folgenschwere Nachlässigkeit für die Stadtverwaltung haben würde, antwortete der Sprecher: "Eine Verhängung von Verwaltungsstrafen gegen Behörden ist in Österreich durch § 30 Abs. 5 DSG ausgeschlossen."*Aktezuklapp*