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Thomas Fischer erklärt das mal und kommt auf das Ergebnis, dass eine Straßenblockade eine Nötigung und damit notwehrfähig ist. Es gibt natürlich eine Haufen von zu berücksichtigenden Faktoren, und Notwehr heißt natürlich nicht, dass man die Demonstranten jetzt verprügeln darf. Auch wegtragen ist nur erlaubt, wenn nicht die Polizei zeitnah für Linderung sorgt.
Interessanterweise macht es erst das Festkleben notwehrfähig, wenn ich das richtig verstehe, weil es die Intention verbrieft, eine längerfristige Blockade durchzuführen.
Ich finde das ausgesprochen schade, dass Fischer hier weiter an der Eskalationsspirale dreht, anstatt dass mal irgendwer einfach anfängt, den Kids zuzuhören, deren Zukunft hier die Autofahrer vorsätzlich zerstören.
Wieso ist denn das nicht anders herum als Notwehr zu betrachten? Wenn jemand vor meinem Grundstück Gift versprüht, kann ich das ja auch abstellen. Oder nicht?