Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das war 2008.
Jetzt haben sie das wieder zurückgezogen.
Jemand hat die offensichtliche Beobachtung gemacht, dass wenn die Polizei Sicherheitslücken sammeln und Trojaner installieren darf, dass dann dieses Grundrecht wertlos ist. Daraufhin hat der 1. Senat diese Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Begründung:
Zwar besteht eine grundrechtliche Schutzpflicht; betroffen sind das Fernmeldegeheimnis und die grundrechtliche Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dass die daraus folgende Schutzpflicht verletzt sein könnte, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht in der erforderlichen Weise begründet.Ja gut, der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass der Apfel auf den Boden fällt. Aber das heißt ja nicht, dass der Beschwerdeführer die Schwerkraft ausreichend begründet hat!1!!
Die Beschwerdeführenden haben nicht hinreichend dargelegt, dass diese grundrechtliche Schutzpflicht verletzt sein könnte.Nee, natürlich nicht! Seit wann gefährdet das die Vertraulichkeit oder Integrität von IT-Systemen, wenn jemand Sicherheitslücken hortet und Trojaner installiert?!
Und puff ist es weg, das neue Grundrecht. Verbrannte Erde. Sieht aus wie wenn die Nato aus Flugzeugen Demokratie abgeworfen hat. Ein rauchender Krater.