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Seit Freitag ist in Deutschland das „Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ in Kraft. Alle 19 Bundes- und Landesgeheimdienste dürfen nun Trojaner-Schadsoftware einsetzen. Ein weiteres Gesetz ist bereits im Bundesrat, das die Polizeibehörden ermächtigt, Trojaner bereits einzusetzen, noch bevor eine Straftat vorliegt.Bevor eine Straftat vorliegt, d.h. gegen unbescholtene Bürger. Gegen dich und mich.