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Ich seh nicht, weshalb das nicht berufungsfähig sein sollte, lt Freifunk-Artikel wurde sie voll verurteilt bei Streitwert 2000,- €, dh Berufung statthaft.Der Unterschied ist, dass es bei der Revision nur darum geht, ob das Urteil auf Rechtsfehlern basiert, d.h. da geht es um formelle Fehler. In der Berufung kann es auch um die Beweisaufnahme gehen oder so.
Die Hürde für die Revision ist viel höher, dank der bereits erwähnten ZPO-Reform 2002: vorher m.E. Revision bei entsprechend hohem Streitwert, jetzt nur noch bei „Zulassung“ durch Berufungsinstanz „zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung“ (merke: Ziel ist nicht mehr die Sicherung rechtlicher Richtigkeit des Berufungsurteils). Gegen die „Nichtzulassung“ kannst du ab 20T€ in Beschwerde, die durch (nicht begründungsbedürftigen) Beschluss entschieden wird. Hat folgenden praktischen Effekt: Ablehnungen benötigen nur eine Zeile (544 Abs 6 ZPO: Beschluss „soll“ begründet werden, dh muss nicht) positive Entscheidung im Sinne des Revisionsführers muss inhaltlich begründet sein, weil ja „Einheitlichkeit der Rechtsprechung“ gesichert werden muss.Ah, Gazprom-Gerd und Pipeline-Joschka! Die uns auch Hartz IV gebracht haben! Und die Banken dereguliert haben! Und den ersten illegalen Angriffskrieg in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geführt haben! Wer wählt die eigentlich?!Da brauch ich von Spieltheorie nicht mal gehört zu haben, um mir die Erfolgschancen so einer Beschwerde auszurechnen.
Verantwortlich ist der demokratische Gesetzgeber, kann jeder nachlesen, wer das 2002 angeführt von Gas-Gerd und Yankee-Joschka war.
Zu deiner Frage, warum Richter wegen offensichtlich rechtswidriger Entscheidungen nicht wegen Rechtsbeugung verurteilt werden: Richtig, Inkompetenz ist die wirksame Verteidigung.Ich muss echt aufhören über sowas Witze zu machen.
Aber dein Maßstab für Richterkompetenz ist zu hoch (lies: „höher, als es das geltende Recht verlangt“), das haben wir schon mal erörtert: Du kannst vom Richter nur verlangen, dass er das Gesetz richtig anwendet, aber nicht, dass er auch naturwissenschaftliche Zusammenhänge versteht, so simpel sie aus deiner Sicht auch sein mögen. Dafür braucht der Richter Expertenrat. Der muss sich auch auf die Rechtsanwendung konzentrieren; glaube mir, für einige ist schon die richtige Anwendung des Gesetzes eine tägliche Herausforderung.Ich finde ja gerade, dass in dem Filesharing-Fall das Recht offensichtlich nicht richtig angewendet wurde. Das Recht sagt: Unschuldsvermutung, du musst dich und deine Familie nicht belasten, und Haftungsausschluss für WLAN-Betreiber für die Taten Dritter. Der Richter machte daraus: Schuldvermutung, doch Haftung, und sie sollte ihren Sohn belasten.