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Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete. Die berichten:
"Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht", begründete ein Polizeisprecher das Vorgehen gegenüber der RNZ.Wie, watt? Systemkritiker kommen jetzt schon in die Psychiatrie?! Wo sind wir hier, Russland? China?!? KenFM ist am Ball (und die Kommentare unter dem Video sind Comedy Gold)!
Die Berichterstattung zielt zu diesem Zeitpunkt noch weitgehend auf ihre Verfassungsbeschwerde. Nur in einem Nebensatz deutet sich an, dass die Polizei vielleicht Gründe gehabt haben könnte:
Am Samstag hatte die Rechtsanwältin auf ihrer Webseite eine "Auferstehungsverordnung" veröffentlicht und den Shutdown für beendet erklärt.Bei den Investigativjournalisten von T-Online (nein, wirklich!) findet man ein paar mehr sachdienliche Hinweise.
Kurz danach hielt sie auf der Straße Autofahrer an und bat sie, die Polizei zu rufen.Nun, äh, was soll ich euch sagen. Finde ich erstmal nicht völlig absurd, wenn die Polizei unter solchen Umständen zu dem Schluss kommt, dass die möglicherweise Hilfe braucht.In einer Tondatei, die sie offenbar ihrer Schwester gesendet hatte und die auf Telegram veröffentlicht wurde, heißt es: Sie sei auf die Straße gerannt, weil sie sich durch zwei mutmaßliche Killer vor ihrer Tür bedroht gefühlt habe. Sie habe die Insassen eines Autos um Hilfe gebeten.
Aus ihrer Psychiatrischen Unterbringung berichtet sie übrigens, dass sie dort "vor ganz dunklen Mächten" in Sicherheit sei, weil Besuche nicht möglich sind.
Ich finde das gut, wenn der Staat seit der Mollath-Nummer nicht mehr einfach Leute in der forensischen Psychiatrie wegsperren kann. Aber mal unter uns: Regt euch über die geltenden Polizeigesetze auf, nicht über diesen Einzelfall. Das bayerische Versammlungsrecht lässt in China die Behörden vor Neid erblassen. Die Chinesen müssen sich noch schlechte Ausreden ausdenken, wenn sie jemanden unbefristet verschwinden lassen müssen!