Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Für die Online-Durchsuchung räumen die Abgeordneten den Ordnungshütern nun auch das Recht ein, Wohnungen mit richterlicher Erlaubnis heimlich betreten und durchsuchen zu können. Es seien Fälle von nicht mit dem Internet verbundenen Rechnern oder Systemen denkbar, "die einen unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außerhalb aufwarten", begründen sie diese sehr weitgehende Bestimmung. Es gelte, hier "eine Regelungslücke bei solch abgekapselten" Anlagen zu schließen."Regelungslücke", my ass.
Außerdem jetzt erlaubt: Drohneneinsatz. Logs von Telemedienbetreibern anfordern.
Der Paragraf zur parallelen Bestandsdatenauskunft bezieht sich prinzipiell auch auf Daten wie Passwörter oder PINs, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder davon räumlich getrennten Speichereinrichtungen geschützt wird.In Mecklenburg-Vorpommern wohnen ja eh nicht mehr viele. Wenn ich da wohnen würde, würde ich jetzt schnell wegziehen.
Das wäre überhaupt mal ein guter Ansatz. Dann schicken wir alle anderen Fascho-Ordnungshüter einfach nach Mecklenburg-Vorpommern in die Quarantäne. Da können die sich dann alle gegenseitig abhören und Trojaner aufspielen.