Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nicht gestattet ist …Und hier ist der zweite Leserbrief:…Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungsmaßnahmen und eventuelle Folgeschäden in Rechnung zu stellen.
Natürlich geht es dabei um Repression. Dinge wie ein polizeilicher Platzverweis tauchen aktuell maximal in irgendwelchen Beschützerdatenbanken auf, aber nicht in den öffentlich einsehbaren wie einem Strafregisterauszug. Wenn du aber - absichtlich oder weil du die Kohle nicht hast - die Beschützerrechnung für deinen Platzverweis nicht zahlst, läuft die komplette Maschinerie auf, Pfändungs- und Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung, Kontopfändung und im Extremfall halt Einfahren wegen Nichtbezahlens. DAS steht dann in deinen öffentlich einsehbaren Records, du bist erstmal nicht mehr kreditfähig, mit Pech dein Konto, eventuell auch deinen Job, los, die ggfls. fällige Erzwingungshaft steht im Strafregister.Man macht also durch die Hintertür Handlungen, die bisher - vom Stress mit den Beschützern abgesehen - im Grunde sanktionsfrei waren, zu Dingen, die dich wirtschaftlich ruinieren können.
Natürlich kannst du gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einlegen, aber der dürfte, sofern der Bescheid nicht grundsätzlich falsch ist, keine Chance haben. Du kannst dann natürlich vor einem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid klagen, aber das hat (meines Wissens!) keine "aufschiebende Wirkung", die Vollstreckung läuft also erstmal weiter (und Gerichtstermine können ja schon mal eine Weile auf sich warten lassen) und welche Chancen das am Ende haben dürfte, ist auch nicht schwer zu erraten. Rechtsstaat vom Feinsten. Der Staat ist alles, du bist nichts.