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Dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung: AKK musste beim Handeln gesehen werden, hatte aber nichts von Substanz vorzutragen, also hat sie sich entschieden, einfach Geld von der einen Tasche in die andere zu schieben, und das dann dem Steuerzahler als Vorteil zu verkaufen.
Alle privaten Bahnfahrten in Uniform sind für die Soldatinnen und Soldaten kostenfrei. Dabei ist es ganz egal, ob vom Dienstort nach Hause oder rein privat gereist wird – und das in allen zugelassenen Uniformen.Warum würde man so eine Regelung überhaupt machen?
Na, äh, ... das ist eine Werbemaßnahme!
Ziel des kostenfreien Bahnfahrens ist es, die Sichtbarkeit von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Sie sollen besser als Teil der Gesellschaft erkennbar sein.Es soll sich wieder normal anführen, dass Soldaten durchs Land fahren. Als Vorbereitung für Bundeswehreinsätze im Inneren, würde ich mal vermuten.
Der eine oder andere von euch hat vielleicht eine eigene Firma, und hat darüber nachgedacht, seinen Mitarbeitern die Bahntickets zu zahlen. Man will ja was für das Klima tun und so weiter. Wenn ihr das versucht habt, dann wird euch aufgefallen sein, dass das als geldwerter Vorteil gilt und dann extra versteuert werden muss.
Das betrifft natürlich auch die Bundeswehr. Aber keine Sorgen, da mauscheln wir mal eben was. Alle Menschen sind gleich, aber die Bundeswehr ist gleicher.
„Es wird keine Nachteile für unsere Soldatinnen und Soldaten geben“, sagt Staatssekretär Gerd Hoofe. Die kostenfreie Bahnfahrt gilt zwar als geldwerter Vorteil, die Steuern dafür werden aber pauschal vom Verteidigungsministerium entrichtet.Wartet, wird noch heftiger. Was ist denn mit der Pendlerpauschale, die man bisher steuerlich geltend machen kann? Die kann man ja nicht mehr geltend machen, wenn jemand anderes das Ticket zahlt, oder? Keine Sorge! Auch da hat AKK auf dem kurzen Dienstweg was gemauschelt!
Die Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht weiter vor, dass die Pendlerpauschale für die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wie bisher geltend gemacht werden kann.Ja aber klar! Komm, zu dem Stinkefinger gibt es direkt noch den anderen Stinkefinger.