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Die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, beschränkt sich auf eine Million Euro für eine Prüfung. Bei Prüfung einer Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, abweichend von Satz 1 auf vier Millionen Euro für eine Prüfung. Dies gilt auch, wenn an der Prüfung mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind, und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.Wenn also, mal ganz hypothetisch gesprochen, ein Wirtschaftsprüfer bei Wirecard eine Schadenssumme von 2 Milliarden Euro "fahrlässig übersieht", dafür mit 8 Mio entlohnt wird, dann ist seine Haftung immer noch auf 4 Mio begrenzt.
Wir haben es hier also mit einem Fall von legalisiertem Betrug zu tun, denn der Nachweis, dass ein Testat mit Vorsatz etwas übersehen hat, wird im Zweifelsfall nicht zu erbringen sein. AFAIK haben sie das bei dem jahrelangen Durchwinken von Wirecard noch niemand auch nur als Anklagepunkt formuliert..