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Ich meine, einem Restaurant kann man mal fernbleiben. Aber einen Gerichtstermin kannst du nicht einfach platzen lassen. Das hat Konsequenzen. Und nen halbes Jahr oder so keine Gerichtsverfahren zu verhandeln geht auch nicht, die sind ja eh permanent im Rückstand.
Ein Einsender berichtet:
Ich bin Rechtsanwalt in Leipzig und habe nächste Woche eine Verhandlung in München. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen habe ich beantragt, die Verhandlung gem. § 128a ZPO per Bild- und Tonübertragung stattfinden zu lassen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Das LG München hat tatsächlich nur eine Videokonferenzanlage für das gesamte Gericht und diese ist ausgebucht. Das ist also das "fortschrittliche" Bayern des 21 Jahrhunderts.Der Einsender hat das Schreiben des Gerichts angehängt.
Wobei ich das ja ehrlich gesagt auch ohne Covid wichtig fände, dass man sich unnötiges Herumgereise wenn möglich spart. Wir haben hier einen Klimawandel zu bekämpfen.