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Nun, da gab es einen schönen Fall. Wer diese tolle Meldung des Postillon auf Facbeook teilte, dessen Account wurde gesperrt. Dagegen hat jemand geklagt und das Gericht urteilte wie folgt:
Die Frankenthaler Richter haben nun aber geurteilt: Was Facebook mit ihm gemacht hat, geht in Ordnung. Denn das Profil des Mannes war nur für wenige Stunden blockiert. Und das Unternehmen dürfe Nutzer auch vorsichtshalber sperren, wenn es einen Beitrag zunächst nicht klar einordnen kann.Das war das Landgericht, der Typ kann noch vors OLG ziehen. (Danke, Gereon)