Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Ausnahme ist: Ein EU-Staat fühlt sich ernsthaft bedroht. Also ... immer. Seit Jahren wurden wir mit Terror- und Gefährderrhetorik sturmreif geschossen. Jetzt haben wir die Auflösung, warum sie sich den Aufwand gemacht haben.
Aber aber Fefe, da gibt es doch Auflagen!!1! Ja, gibt es:
Droht etwa ernsthaft und nachweisbar ein Terroranschlag, dürfen Kontakt- und Standortdaten gespeichert und eingesehen werden. Einschränkung: nur so lange wie unbedingt erforderlich und ein Richter muss den Grundrechtseingriff genehmigen. Auch IP-Adressen darf die Polizei von den Internetprovidern herausverlangen.Hinter den Nebelwörtern steckt ein Rezept für dauerhafte anlasslose Totalüberwachung. Die Beweise für drohende Terroranschläge waren bisher alle rückblickend lachhaft und nicht ernsthaft. "So lange wie unbedingt erforderlich" hat viel Interpretationsspielraum durch die Unterdrückungsbehörden, und warum sollten sie uns mitteilen, dass und wie lange sie es tun? Das macht doch nur Ärger, wenn die Bevölkerung dann klagen kann, und es gefährdet die "Ermittlungen"!1!!
Und hör mir auf mit dem Richtervorbehalt. Die Erfahrung zeigt: Der ist nicht das Papier wert, auf dem er steht. Bei Hausdurchsuchungen zeigt sich das schön. Da ist es für Richter eine Unterschrift, ein Ersuchen zu genehmigen, und vier Seiten Aufsatz um es abzuweisen. Plus, wenn sie es abweisen, und dann passiert was, dann sind sie schuld. Dreimal dürft ihr raten, wie viele Hausdurchsuchungen in der Praxis abgewiesen werden. Hint: Viele Finger braucht ihr nicht für die Rechnung.
Ich bin ziemlich entsetzt, ehrlich gesagt. Da hat der EuGH einmal etwas getan, das mir als Bürger gezeigt hat, dass die EU vielleicht doch unter dem Strich etwas positives sein kann, das Checks & Balances einführt, das freidrehende Möchtegerndiktatoren vom Weißrusslanden abhalten kann. Und dann rollen sie es wieder zurück. Zum Kotzen!