Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die meisten Versicherungen aber verweigerten die Leistung: Corona sei in den Versicherungsbedingungen nicht aufgeführt, außerdem habe nicht die zuständige Behörde, also das Gesundheitsamt, die Schließung verfügt, sondern die Staatsregierung; die Versicherung gelte zudem nur für den Fall, dass in dem konkreten Betrieb eine Erkrankung auftrete, nicht bei einer präventiven, flächendeckenden Schließung.Außerdem, äh, Force Majeure!!1!
Die Versicherungen hatten in den bisherigen Verhandlungen auch versucht, Kurzarbeitergeld oder die staatlichen Corona-Hilfen auf den Schaden anzurechnen.Da fragst du dich doch echt, wieso wir überhaupt Versicherungen haben, wenn du die in Zeiten größter Not dann langwierig durch die Instanzen verklagen musst, um dein Geld zu sehen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Versicherung kann nochmal vor das OLG ziehen.