Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ein wichtiges Detail wurde ausweislich der Plenarprotokolle jedoch wohl allseits übersehen: Neben § 375a AO hatte das Bundesfinanzministerium in dem Gesetzestext auch einen neuen § 34 EGAO hineingeschrieben. Diese Vorschrift regelt den zeitlichen Anwendungsbereich des § 375a AO und legt fest, dass diese Vorschrift nur für Steueransprüche gilt, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren. Für bereits verjährte Ansprüche aus „Cum/Ex“-Sachverhalten bedeutet das: Die Tatbeute darf einbehalten werden, dem Fiskus gehen womöglich Milliarden verloren.Warte mal, das Finanzministerium? Wer kontrolliert das noch gleich? Oh ja richtig! Wolfgang "Schwarze Kassen" Schäuble! Na SO ein bemerkenswerter Zufall!
Jetzt kommen hier Proteste rein, dass Olaf Scholz Finanzminister ist. Ja, heute, aber das kam von 2017, da war es noch Schäuble. Oder nicht? Ohne den Scholz in Schutz nehmen zu wollen, der hat ja auch alles in seiner Macht getan, damit keiner der Bankster in den Knast oder zurückzahlen muss. (Danke, Robert)