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"Stammbaumforschung" ist so eine Einordnung des Journalisten. Es gibt laut §43 Jugendgerichtsgesetz jedoch einen gesetzlichen Auftrag das Umfeld/Lebensumstände von Jugendlichen bzw. jenen die unter Jugendstrafrecht fallen könnten zu ermitteln. Das bei jugendlichen die Eltern zum Umfeld gehören ist hoffentlich unbestritten. Die Absicht des Gesetzes ist vor allem, eine bessere Behandlung des Einzelfalles und damit tendenziell zu Gunsten der Beschuldigten. Sowas als "Stammbaumforschung" einzuordnen ist abenteuerlich, vor allem da der Begriff das Handeln der Polizei in die Nähe zu Praktiken aus dem 3. Reich setzt. Was insofern fatal ist, da §43 Jgg von der Bedeutung das krasse Gegenteil in Absicht und Wirkung zu dem ist, was unter den Nazis stattfand.Ohne Kritik will ich dabei die Polizei aber auch nicht lassen. Der verkacken ihre Kommunikation gerade spektakulär. Anstatt die die von allein darauf kommen ihr Handeln mit dem Gesetz zu begründen und die positiven Absichten dahinter genau darzulegen faseln die mitunter etwas von "öffentlichem Interesse". An der Stelle schaut es dann wirklich so aus, als würden sie rassistische Schreihälse bedienen wollen.